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Dokument-ID: 1087926
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 52. Änderung der Lage der Arbeitszeit für Eltern
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Die §§ 44 bis 51 sind auch für eine von einem Elternteil beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.