Dokument-ID: 160802

Vorschrift

Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Spezielle Richtlinien

Werden die in Anhang I (Anhang I der Maschinen-Richtlinie) genannten, von einer Maschine ausgehenden Gefährdungen ganz oder teilweise von anderen Gemeinschaftsrichtlinien genauer erfasst, so gilt diese Verordnung (bzw. die Maschinen-Richtlinie) für diese Maschine und diese Gefährdungen nicht bzw. ab dem Beginn der Anwendung dieser anderen Richtlinien nicht mehr.