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Flexible Kapitalgesellschaft

Durch das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wird insbesondere für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eine neue Rechtsform – die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – geschaffen werden, die sich vor allem am GmbH-Recht anlehnt. Ein Inkrafttreten ist Anfang 2024 geplant.

Vertiefende Informationen sowie weitere Mustervorlagen zur Flexiblen Kapitalgesellschaft finden Sie im neu erschienenen OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft.