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Dokument-ID: 866192

Johann Schöffthaler | News | 26.09.2016

Arbeitsbedingte Erkrankungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit: Teil 1

Gastautor Johann Schöffthaler erläutert in Teil 1, welche Verpflichtungen Arbeitgeber/innen dazu treffen, was die Hauptursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen sind und welche negativen Folgen dies für Unternehmen haben kann.

Die Verpflichtung der Arbeitgeber/innen

Arbeitgeber/innen haben die Ursachen von arbeitsbedingten psychischen Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, zu ermitteln und zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung zu treffen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) anzuwenden. Die Wirkung der getroffenen Maßnahmen ist zu überprüfen und die Maßnahmen sind erforderlichenfalls anzupassen. Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung sowie die durchgeführten Maßnahmen sind in einer geeigneten Art und Weise nachvollziehbar zu dokumentieren (siehe §§ 4, 5, 7 ASchG).

Die Realität in der betrieblichen Praxis und der Zusammenhang mit den betriebswirtschaftlichen Kosten

Psychosoziale Risiken entstehen durch unzulängliche Arbeitsgestaltung und -organisation und mangelndes Arbeitsmanagement sowie durch einen ungünstigen sozialen Kontext der Arbeit; sie wirken sich psychisch, körperlich und sozial negativ aus und führen zu arbeitsbedingtem Stress, Burnout und Depression. Arbeitsbedingungen, die psychosoziale Risiken fördern, sind zum Beispiel (fett gedruckt sind die Spitzenreiter):

  • übermäßige Arbeitslast
  • widersprüchliche Anforderungen und unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten
  • mangelnde Einbeziehung von Arbeitnehmer/innen bei Entscheidungen, die sie betreffen, und mangelnder Einfluss darauf, wie die Arbeit ausgeübt wird
  • schlecht gemanagte organisatorische Veränderungen, Arbeitsplatzunsicherheit
  • ineffiziente Kommunikation, fehlende Unterstützung des Managements oder der Kollegen/Kolleginnen
  • psychische und sexuelle Belästigung, Gewalt durch Dritte
  • Zunehmender Zeit- und Termindruck
  • Beschleunigung, Arbeitsverdichtung, Multitasking
  • Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge in kurzen Zeitabständen
  • Informationsmangel oder -überflutung
  • Freundlichkeitsdruck, Umgang mit Leid und Krankheiten
  • knappe Personalbemessung
  • Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit
  • häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust
  • isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten
  • Lärm, Hitze, Kälte, Zwangshaltungen, enge räumliche Verhältnisse

Arbeitnehmer/innen erleben Stress, wenn die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes ihre Leistungsfähigkeit übersteigen. Anhaltender Stress bewirkt bei Arbeitnehmer/innen nicht nur psychische Probleme, sondern auch körperliche Gesundheitsprobleme (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Muskel-Skelett-Erkrankungen).

Folgen für Unternehmen

Für das Unternehmen sind eine insgesamt schlechtere Geschäftsentwicklung, höhere Fehlzeiten, Präsentismus (Arbeitnehmer/innen, die krank zur Arbeit erscheinen und nicht leistungsfähig sind) und höhere Unfall- und Verletzungsraten die Folge. Stressbedingte Fehlzeiten sind laut Statistik länger als solche, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind, und arbeitsbedingter Stress führt zu einer Zunahme der Frühverrentungen. Für die Unternehmen und die Gesellschaft sind damit hohe Kosten verbunden, die Schätzungen zufolge auf einzelstaatlicher Ebene in die Milliarden Euro gehen (vgl. https://osha.europa.eu/de/themes/psychosocial-risks-and-stress vom 16.07.2016).