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Dokument-ID: 146636
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen-Verordnung
§ 1. Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen, auf die das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Anwendung findet.