Dokument-ID: 146637

Vorschrift

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Arbeiten unter Einwirkung von Blei

idF BGBl. II Nr. 279/2008 | Datum des Inkrafttretens 03.04.2009

(1) Arbeitnehmerinnen dürfen mit Arbeiten, bei denen eine Einwirkung von Blei in einem Ausmaß gegeben ist, das Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß § 49 Abs. 1 ASchG erforderlich macht, nicht beschäftigt werden.

(2) Abs. 1 gilt nicht, sofern die durch ein Messgutachten am Arbeitsplatz nachgewiesene Bleiexposition am Arbeitsplatz unter 0, 02 mg/m3 beträgt.

(BGBl. II Nr. 279/2008)