© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Zurück Weiter
Dokument-ID: 052665

Vorschrift

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 80. Rauchverbot

Darstellern ist das Rauchen in der Manege gestatten, wenn es in der Rolle vorgesehen ist. Nach Verlassen der Szene sind die Rauchwaren sofort abzulöschen.