Checkliste über die Einrichtung eines Meldesesystems im Unternehmen nach HSchG
Die Abgabe einer Meldung erfolgt idealerweise über eine im Unternehmen angebotene Whistleblowing-Hotline oder -Plattform, sprich ein Hinweisgebersystem. Ein Hinweisgebersystem bezeichnet ein System zum Einmelden von (brisanten) Informationen. Dazu zählen Telefon-Hotlines, Ombudsleute und kombinierte Prozesse zur sicheren Kommunikation über Missstände oder Unregelmäßigkeiten.
§ 11 HSchG verpflichtet in Abs 1 Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmern oder Bediensteten, die Hinweisgebung intern den in § 2 AbS 1 Z 1 genannten Personen zu ermöglichen.
Meldesystem nach HSchG: Ausführliche Checkliste
Darüber hinaus können Sie in diesem kostenlosen Dokument Näheres lesen über:
- Soll im Unternehmen ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden, das Hinweise auch in anderen Bereichen akzeptiert?
- Ist bereits freiwillig ein Hinweisgebersystem im Unternehmen installiert?
- Wie sollen Hinweise erfolgen können?
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Beschäftigt das Unternehmen zumindest 50 Arbeitnehmer?
Ist das Unternehmen in heiklen Bereichen tätig?
Besteht vom Tätigkeitsfeld her die Möglichkeit, dass das Unternehmen von Hinweisen auf folgenden Gebieten betroffen ist?
Ist das Unternehmen in einem Bereich tätig, in denen Hinweisgebersysteme durch Unionsvorschriften oder Bundesgesetze bereits geregelt sind?
Ist bereits freiwillig ein Hinweisgebersystem im Unternehmen installiert?
Soll im Unternehmen ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden, das Hinweise auch in anderen Bereichen akzeptiert?
Soll im Unternehmen ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden, das den Voraussetzungen des HSchG entspricht?
Wie sollen Hinweise erfolgen können?
Wie ist die Stelle einzurichten und zu betreiben?
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