Sicherheitsfachkraft: Bestellung und Aufgaben
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so ist der Arbeitgeber gem § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, für eine sicherheitstechnische Betreuung seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Das ASchG sieht umfangreiche Aufgaben für Sicherheitsfachkräfte vor.
Kostenloser Download-Beitrag zur Sicherheitsfachkraft im Unternehmen
In diesem Fachbeitrag finden Sie zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen auch Informationen zur Bestellung und den Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft.
Behandelt werden ua folgende Themenbereiche:
- Beratung und Unterstützung
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
- Meldung von Missständen
- Berichterstattung
- Ausmaß der Betreuung
- Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
Ihre Vorteile
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Betroffene Unternehmen
Einleitung
Arten der sicherheitstechnischen Betreuung
Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte
- Beratung und Unterstützung
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
- Meldung von Missständen
- Berichterstattung
Arbeitgeberpflichten
Ausmaß der Betreuung
- Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern
- Arbeitsstätten mit über 50 Arbeitnehmern
Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
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