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Dokument-ID: 217973

Vorschrift

Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG)

Inhaltsverzeichnis

§ 27. Unterstützung der Erziehung

idF BGBl. I Nr. 53/1999 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1999

Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

  1. die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
  2. die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,
  3. die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
  4. die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
  5. die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.