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Georg Streit | News | 24.08.2020

Editorial August 2020

Mag. Georg Streit präsentiert im August einen Gastbeitrag zum Thema Firmenbuch und Verbesserungsauftrag im Zusammenhang mit der Eintragung von Gesellschaften ins Firmenbuch sowie aktuelle OGH- und VwGH-Judikatur.

Fast könnte man meinen, es wäre ein Sommer wie früher gewesen. Nicht allzu heiß, immer angenehm warm und immer wieder auch eine Abkühlung durch Regenperioden. Wäre da nicht die allzeit begleitende Erinnerung an den ungebetenen Gast. Ich hoffe, Sie hatten trotz des Viruses einen angenehmen Sommer. Zu dessen Ausgang liefern wir Ihnen, wie gewohnt, wieder einen Newsletter zum Gesellschaftsrecht. Gastautor RA Dr. Michael Zwirchmayr hat sich mit einigen Beispielen aus der Praxis der österreichischen Handelsgerichte im Zusammenhang mit der Eintragung von Gesellschaften ins Firmenbuch (oder der Eintragung von Änderungen bei Gesellschaften im Firmenbuch) auseinandergesetzt. Dieser ist alles andere als einheitlich, insbesondere weil die verschiedenen Rechtspfleger in den verschiedenen Landesgerichten mitunter sehr unterschiedliche Auffassungen von bestimmten gesetzlichen Bestimmungen haben. Welcher Rechtsanwalt oder Notar hat nicht schon einmal gegrübelt, weshalb die Praxis, die beim einen Firmenbuchgericht völlig selbstverständlich ist, beim anderen zu einem Verbesserungsauftrag führt. Der Autor des Gastbeitrages setzt sich damit auseinander und bringt ein paar praktische Beispiele und wie man damit umgeht.

Die von Ihrer Redaktion für Sie ausgewählten Leitsätze aus der Judikatur der Höchstgerichte führen uns diesmal ins Gesellschafterausschlussrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Minderheitsgesellschafter einer GmbH aus der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesellschafterausschlussgesetzes (GesAusG) ausgeschlossen werden. Die Anfechtung eines solchen Ausschlusses ist nur in Ausnahmefällen möglich. Nämlich dann, wenn Rechtsmissbrauch vorliegt. Der OGH hat dazu im Frühjahr eine Entscheidung getroffen in der er sich damit auseinandergesetzt hat (OGH 23.04.2020, 6 Ob 56/20h).

Vom Frühjahr 2020 stammt auch der Leitsatz der VwGH-Rechtsprechung, die wir mit diesem Newsletter präsentieren. Die Redaktion hat diesmal eine steuerrechtliche Entscheidung ausgewählt, die sich mit der Bildung von Rückstellungen bei Zins-Swap-Vereinbarungen auseinandersetzt. Mag das Thema auch etwas exotisch klingen, lässt sich aus der Entscheidung des VwGH doch einiges Grundsätzliches für die Verpflichtung der Bildung von Rückstellungen in einer Kapitalgesellschaft ableiten (VwGH 27.04.2020, Ra 2020/15/0014).

Viel Vergnügen bei der Lektüre des spätsommerlichen Newsletters Ihres Online-Portals zum Gesellschaftsrecht wünscht herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

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