Eine SE kann gegründet werden durch
- Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
- Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
- Umwandlung einer nationalen AG
- Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
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Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) ist supranationale Gesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
Eine SE kann gegründet werden durch
Trotz ihrer Ähnlichkeit zur Aktiengesellschaft ist die SE anders organisiert als rein österreichische Kapitalgesellschaften. Ihre Eigenschaft als supranationale Rechtsform macht sich in gesonderten Regelungen zur Sitzverlegung bemerkbar.
Für die Beendigung der SE ist das österreichische Recht über die Beendigung von Aktiengesellschaften ausschlaggebend.