Gründung SE

Eine SE kann gegründet werden durch

  • Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
  • Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
  • Umwandlung einer nationalen AG
  • Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
  • Grundlagen der SE

    Obwohl die SE eine der Aktiengesellschaft ähnliche Rechtsform ist, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

  • Gründungsarten SE

    Eine SE kann gegründet werden durch

    • Verschmelzungsgründung
    • Holding-Gründung
    • Umwandlung einer nationalen AG
    • Joint-Venture-SE
    • weitere Gründungsformen sind diskutierbar
  • Satzung SE

    Mit Feststellung der Satzung durch die Gründer wird eine SE errichtet. Muster für SE-Satzungen nach dem dualistischen oder nach dem monistischen System finden Sie hier.