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Dokument-ID: 361443

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

4.3.1.3.2. Übernahme von außerbetrieblichem Vermögen

1458
Für einen Zusammenschlusspartner, der – neben Vermögen im Sinne des § 23 Abs. 2 UmgrStG oder ausschließlich – einzelne Wirtschaftsgüter überträgt bzw. eine Bareinlage leistet, gelten hinsichtlich der einzelnen Wirtschaftsgüter die Bestimmungen betreffend Buchwertfortführung nicht. Zur Bewertung siehe Rz 1417. Zur Übertragung von außerbetrieblichen Grundstücken im Zuge eines Zusammenschlusses siehe Rz 1457a und Rz 1425a).