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Dokument-ID: 365544

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

5.1.2 Inländische Realteilung

1518
Eine inländische Realteilung liegt vor, wenn eine Vermögensübertragung ausschließlich nach inländischem Steuerrecht zu beurteilen ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein inländischer Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil einer Personengesellschaft mit Sitz im Inland auf einen Steuerinländer (unbeschränkt Steuerpflichtigen) übertragen wird.