© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

11.09.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1023443

Betriebsanweisungen – Wann sind sie Pflicht? Was ist ihr Nutzen?

Christian Schenk

Auch wenn Betriebsanweisungen in Österreich nur für eine ausgewählte Gruppe von Arbeitsmitteln gesetzlich vorgeschrieben sind, sprechen zwei wichtige Vorteile dafür, diese generell zu erstellen.

Betriebsanweisungen sind in Österreich nur für eine ausgewählte Gruppe von Arbeitsmitteln (selbstfahrende Arbeitsmittel und Krane) gesetzlich vorgeschrieben zu erstellen. Es kann jedoch durchaus empfohlen werden, trotzdem – auf freiwilliger Basis – Betriebsanweisungen für Maschinen und andere Arbeitsmittel, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und für Arbeitsprozesse allgemein zu erstellen.

Was versteht man eigentlich unter einer Betriebsanweisung?

Während eine Betriebsanleitung (für eine Maschine) oder ein Sicherheitsdatenblatt (für einen gefährlichen Arbeitsstoff) Herstellerinformationen über den richtigen Umgang und die richtige Verwendung einer Maschine Auskunft gibt, regelt die Betriebsanweisung die Verwendung im konkreten betrieblichen Umfeld. Aufbauend auf den Herstellerangaben liefert eine Betriebsanweisung mögliche Gefahren, die von einem Arbeitsmittel oder einem Arbeitsstoff ausgehen können und definiert entsprechende Schutzmaßnahmen für den Umgang.

Was ist der Vorteil einer Betriebsanweisung?

Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter haben häufig einen entscheidenden Nachteil: Sie sind teilweise sehr umfangreich, liefern auch Informationen, die der Arbeiter vor Ort nicht benötigt und sind schwierig zu lesen und häufig auch unübersichtlich. Das heißt, die Herstellerangaben sind häufig für den Einsatz vor Ort (am Arbeitsplatz selbst) nur bedingt einsetzbar und brauchbar.

Im Unterschied dazu liefert eine Betriebsanweisung eine kompakte, übersichtliche und leicht lesbare Vorlage und Hilfestellung, auf welche sicherheitsrelevanten Aspekte man achten soll und wie mit einem bestimmten Arbeitsmittel oder einem bestimmten Arbeitsstoff umzugehen ist. Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte zwei Seiten möglichst nicht überschreiten.

Worauf bezieht sich eine Betriebsanweisung?

Die Angaben in Betriebsanweisungen beziehen sich sowohl auf die richtige Verwendung als auch auf technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und auf allgemeine Verhaltensregeln. Dabei müssen im Einzelfall vor allem folgende Aspekte beachtet werden:

  • Die sicherheitsrelevanten Angaben der Hersteller, diese liefern die Grundlage für die Betriebsanweisungen
  • Konkrete betriebsspezifische Gegebenheiten und Vorgaben sowie die konkrete Verwendung bzw Anwendung des Arbeitsmittels/des Arbeitsstoffes
  • Angaben zur Wartung, Instandhaltung, Überprüfung und Reparatur eines Arbeitsmittels
  • Angaben dazu, wie bei Störungen und in Notfällen vorzugehen ist
  • Maßnahmen zur Ersten Hilfe

Betriebsanweisung und Unterweisung

Eine gute Betriebsanweisung hat auch einen weiteren Vorteil: Sie kann gut als Unterlage und Grundlage die Unterweisung der Arbeitnehmer herangezogen werden. Wird anhand einer Betriebsanweisung unterwiesen, kann dies auch gleich als Nachweis über die Inhalte der Unterweisung herangezogen werden – und wird etwas vergessen und ist es nach einiger Zeit nicht mehr so klar, schaut der Arbeitnehmer einfach in der Betriebsanweisung nach – die er ja am Arbeitsplatz hat.

Ähnliche Beiträge

  • Unterweisung und Unterweisungspflicht in der Arbeitssicherheit

    Zum Beitrag
  • Neue TRVB 117: Schulungen von Brandschutzorganen erstmals online möglich

    Zum Beitrag
  • Unterweisungen für junge Mitarbeiter – so sind Sie erfolgreich

    Zum Beitrag