26.09.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1063681

Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln – Brand- und Gesundheitsgefahren vermeiden!

WEKA (bli)

Seit der Corona-Pandemie kommen Desinfektionsmittel vermehrt zum Einsatz. Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln ist jedoch Vorsicht geboten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was es alles zu beachten gilt!

Ein wichtiger Bestandteil von Desinfektionsmittel sind Alkohole, zB Isopropylalkohol. Dies bringt auch Gefahren mit sich, denn Alkohole können bei großflächiger Anwendung und/oder Sprühverfahren explosionsfähige Atmosphären erzeugen. Neben Brand- und Explosionsgefahren kann es durch toxische Komponenten in Desinfektionsmitteln auch zu einer Gesundheitsgefährdung kommen.

Arten von Desinfektionsmitteln

Bei Desinfektionsmitteln unterscheidet man zwischen

  • Raumdesinfektionsmitteln,
  • Desinfektionsreinigern wie Wisch- und Scheuerdesinfektionsmitteln,
  • Flächendesinfektionsmitteln, Händedesinfektionsmitteln und
  • Hautantiseptika

Auswahl eines Desinfektionsmittels

Bei der Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittel sollten für den Arbeitgeber folgende Aspekte berücksichtige werden:

  • Wirkungsspektrum
  • Einwirkungsdauer
  • wirksame Endkonzentration
  • Stabilität
  • Beständigkeit gegen Reinigungsmittel und Protein,
  • Materialverträglichkeit und Benetzungseigenschaften

Achtung:

Der Arbeitgeber sollte jedoch auch darauf achten, die gesundheitliche Belastung für die Mitarbeiter möglichst gering zu halten!

Brand- und Explosionsgefahren vermeiden

Folgende Sicherheitsmaßnahmen sollten in Betrieben im Umgang mit Desinfektionsmitteln eingehalten werden:

  • Wisch- und Sprühdesinfektionen mit brennbaren Desinfektionsmitteln sollen nur mit kleinen Mengen durchgeführt werden, die nicht über das unbedingt erforderliche Maß hinausgehen.
  • Ethanol ist zur Desinfektion auf 70 % zu verdünnen!
  • Es dürfen mit dieser Gebrauchslösung nur Flächen bis zu einer Größe von 2 m2 desinfiziert werden
  • Während der Verwendung dürfen keine Zündquellen in der Nähe sein.
  • Die zu desinfizierende Fläche darf nicht wärmer als 37 Grad Celsius sein.
  • Während der Desinfektion muss der Raum ausreichend be- und entlüftet sein.
  • Wird die Desinfektion in einer Sicherheitswerkbank durchgeführt, muss diese eingeschaltet sein.

Unterweisung der Mitarbeiter

Besonders wichtig ist hierbei auch eine regelmäßig wiederkehrende Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Desinfektionsmitteln. Für kennzeichnungspflichtige Desinfektionsmittel ist die arbeitsbereichs- und stoffgruppen- oder stoffbezogene Unterweisung vorgeschrieben. Diese Maßnahme empfiehlt sich jedoch auch dringend für nicht kennzeichnungspflichtige Desinfektionsmittel, wenn aus dem Sicherheitsdatenblatt oder aus den Erfahrungen beim Umgang erkennbar ist, dass Gefährdungen für die Beschäftigten auftreten können.

Art und Ablauf von Desinfektionen sind in Form eines Hygiene- oder Desinfektionsplanes schriftlich zu fixieren. Dieser wird durch den Hautschutzplan ergänzt oder in diesen integriert.

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