Aktuelle Bestimmungen zu 3G bzw 2,5G am Arbeitsplatz
Seit dem 01.11.2021 gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz, da physische Kontakte an Arbeitsorten eine erheblich erhöhte Gefahr der wechselseitigen Ansteckung darstellen. Seither ist der Zutritt zum Arbeitsort nur noch geimpft, genesen oder getestet, zulässig. Welche speziellen Regelungen gelten für Mitarbeiter zB in der Gastronomie hinsichtlich 2,5G seit dem 08.11.2021? Hier stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie die Kontrolle erfolgen soll und was es hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten gilt.
Wichtige Regelungen zu 3G bzw 2,5G im Überblick
In diesem kostenlosen Download erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Bestimmungen (Stand: 12.11.2021):
- Nachweis einer geringeren epidemiologischen Gefahr (3G-Nachweis bzw 2,5-Nachweis)
- „Betreten“ und „Verweilen“
- „Arbeitsort“
- Kontrolle/Erhebung des Nachweises & Datenschutz
- Datenerhebung zur Kontrolle
- Präventionskonzept
Übersicht
Generalklausel Ort der beruflichen Tätigkeit (§ 9 der 3. COVID-19-MV)
Nachweis einer geringeren epidemiologischen Gefahr („3-G Nachweis“)
- 1. Impfung („1-G“-Nachweis)
- 2. Genesen („2-G“-Nachweis)
- 3. Getestet
- „Betreten“ und „Verweilen“
- „Arbeitsort“
- Kontrolle/Erhebung des Nachweises & Datenschutz
- Datenerhebung zur Kontrolle
- Strafen
Strengere Maßnahmen gem § 9 Abs 4 der 3. COVID-19-MV
Präventionskonzept
Strengere Maßnahmen der Länder
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