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Alexander Scheer | News | 10.10.2011

Editorial 10/2011

Mag. Alexander Scheer, Herausgeber des Newsletters, präsentiert Ihnen den Gastbeitrag und die Leitsätze zum MRG und WEG aus seiner Sicht. Der Newsletter hat im Oktober den Schwerpunkt Tierhaltung in Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.

Die Welt ist ungerecht. Wissen Sie, p.t. Leser, eigentlich wie schwer es ein Anwalt hat, wenn er für sich eine neue Wohnung sucht? 3 Anbote, die nicht angenommen wurden, weil „leider kurz zuvor“ jemand anderes zuvor kam. Ein befreundeter Immobilienverwalter sagte mir offen, dass er auch nicht an Anwälte vermieten würde. Zu viel Ärger.

Aber jetzt hab ich eine neue Wohnung. Direkt vom Eigentümer.

Und zwischenzeitig wurden die WEKA Online-Seiten einem Relaunch unterzogen. Genießen Sie die neue Oberfläche der WEKA-Produkte – www.weka.at/portaltest.

Nach der mitleiderhaschenden Einleitung und der kurzen Werbeeinschaltung, nun zum Thema:

Es geht diesmal tierisch zu. Im Gastbeitrag des Salzburger Kollegen Dr. Rittinger werden die Aspekte der Tierhaltung im Bestandobjekt erörtert.

Der Leitsatz des Obersten Gerichtshofs in Sachen Mietrecht hält fest, dass die Hundehaltung nach der Ortsüblichkeit zu berücksichtigen ist. Interessant, wo denn in Österreich sind Hunde ortsunüblich?

Und im Wohnungseigentumsrecht ging es offenbar um Bienen und die Allergie auf dieselben (wohl auf die jedenfalls für die Bienen selbst tödlichen Stiche), als der OGH festhielt, dass diese Allergie selbst nicht unbedingt ausreicht um den Balkon zu verglasen.

Nichts (oder wenig) ist so amüsant wie das wirkliche Leben.

In diesem Sinne,

Ihr

Mag. Alexander Scheer

Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at