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Dokument-ID: 707477
WEKA (aga) | News | 15.11.2017
Lohnpfändung 2018 – Unpfändbare Freibeträge ab 1.1.2018
Die Höhe des Existenzminimums ändert sich automatisch mit jeder Änderung der Ausgleichszulagenrichtsätze.
Die Höhe des Existenzminimums ändert sich automatisch mit jeder Änderung der Ausgleichszulagenrichtsätze. Für das Kalenderjahr 2018 ergeben sich daher folgende unpfändbare Freibeträge:
Allgemeiner Grundbetrag | Werte 2018 | |
- monatlich | EUR | 909,00 |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag |
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- monatlich | EUR | 1.060,00 |
Unterhaltsgrundbetrag |
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- monatlich | EUR | 181,00 |
Unterhaltssteigerungsbetrag |
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- monatlich | EUR | 905,00 |
Höchstberechnungsgrundlage |
|
|
- monatlich | EUR | 3.620,00 |