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7.1.7 Domino-Effekt und Informationsverpflichtung, Unfallmeldung
Informationsaustausch
Betriebsinhaber benachbarter Seveso-Betriebe, bei denen aufgrund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer gefährlichen (Seveso-)Stoffe ein erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können („Domino-Effekt“), haben zweckdienliche Informationen auszutauschen, die für das Sicherheitskonzept oder für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem des jeweils anderen Seveso-Betriebes von Bedeutung sind (§ 84i GewO 1994 bzw § 59i AWG 2002). Nach § 84l Abs 3 GewO 1994 bzw § 59l Abs 3 AWG 2002 hat die Behörde festzulegen, zwischen welchen Betrieben dieser Informationsaustausch stattzufinden hat.