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Dokument-ID: 361413
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.2.4.5.6 Vorbehaltene Entnahmen nach dem Zusammenschlussstichtag
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Eine vorbehaltene Entnahme im Sinne des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG (siehe Rz 911 ff) kann in der Zusammenschlussbilanz mangels Steuerrechtspersönlichkeit der übernehmenden Personengesellschaft und damit dem Fehlen des Trennungsprinzips keine kapitalkontenmindernde Wirkung entfalten. Sie kann – ggf im Gegensatz zum Zivilrecht – nicht Verbindlichkeitscharakter annehmen.