Demo-Dokumente

  • Rückstellung für GSVG-Beiträge

    Unternehmensrechtich besteht die Verpflichtung für GSVG-Beiträge eine Rückstellung zu bilden, sofern der Betrag dafür nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.
    Reinhard Veith | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 402675
  • Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube

    Haben die Arbeitnehmer zum Bilanzstichtag ihren Urlaubsanspruch noch nicht konsumiert, so hat der bilanzierungspflichtige Unternehmer eine Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube zu bilden.
    Reinhard Veith - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 402685
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    Informieren Sie sich im folgenden Beitrag über die allgemeinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive ihrer Bewertung im Unternehmensrecht sowie im Steuerrecht.
    Ingrid Wietrzyk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 411152
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