Neue Anforderungen an Batterieanlagen!
Seit 10.4.2021 gelten neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von stationären Bleibatterien sowie Nickel-Cadmium-Batterien. Als Brandschutzverantwortlicher müssen Sie jetzt rasch dafür sorgen, dass Sie die neuen Pflichten für Ladevorgänge, für Leitungsanlagen, dem Schutz vor Zündquellen oder die Kennzeichnung erfüllen.
Wichtig: Von stationären Batterien gehen hohe Brandgefahren aus. Das wird immer noch häufig unterschätzt! Wichtige Anwendungsgebiete stationärer Batterien sind Notstromversorgungen, USV-Anlagen, Anlassbatterien interner Brennkraftmaschinen, Umspannstationen, Photovoltaiksysteme, Alarm- oder Signalanlagen und Telekommunikation.
Informieren Sie sich jetzt über die Sicherheitsanforderungen der OVE EN IEC 62485-1 für Batterieanlagen in der Arbeitshilfe „Brandschutz im Betrieb“.
Ihre Vorteile:
- Sie setzen technisch und organisatorisch die neuen Anforderungen der OVE EN IEC 62485-1 bei Planung, Betrieb, Reinigung und Wartung für stationäre Batterien um. Gleichzeitig erfüllen Sie damit auch die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2.
- Sie profitieren von fundierten und praxisnahen Informationen für den umfassenden betrieblichen Brandschutz sowie von vielen Praxis- und Umsetzungstipps von Brandschutzexperten.
- Fristen für Schulungen und periodische Überprüfungen haben Sie immer im Blick. Zahlreiche Checklisten unterstützen Sie zusätzlich bei der Umsetzung. Ihre Brandschutzmaßnahmen berücksichtigen alle österreichischen Brandschutz-Vorschriften und –Richtlinien.
Brandschutz im Betrieb
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- Explosionsschutzverordnung 2015 bzw 1996
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- Explosionsschutzmaßnahmen
- Explosionsschutz bei brennbaren Gasen

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