Datenschutz: Kommen Sie jetzt Ihrer Schulungspflicht nach!
80% aller Datenlecks sind auf Mängel bei den Passwörtern zurückzuführen. Und speziell in Zeiten von Home-Office nehmen die Angriffe auf alle Netzwerke zu! Deshalb müssen Sie als Datenschutzverantwortlicher jetzt unbedingt Ihrer Schulungspflicht laut Artikel 39 DSGVO nachkommen.
Wichtig: Der Datenschutz wird derzeit auf eine harte Probe gestellt. Denn mit der Nutzung privater IT-Infrastruktur sind zusätzliche Risiken verbunden. Ihre Mitarbeiter müssen deshalb sehr deutlich daran erinnert werden, was datenschutzrechtlich legal ist und wie IT-Sicherheitslücken vermieden werden.
Machen Sie jetzt allen Mitarbeitern die Risiken und das korrekte Verhalten klar – nutzen Sie dazu die bewährte Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
Ihre Vorteile:
- Sie profitieren von über 80 professionell aufbereiteten Schulungen sowie über 500 Folien für sämtliche Bereiche und Abteilungen Ihres Unternehmens.
- Ob der Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten, Diskretion im Home-Office, WhatsApp-Nutzung, Webshops, Datenerhebung zur COVID-19-Risikoprävention, Umgang mit Betrugsmails, Bildernutzung in Newslettern – auf jeden Schulungsanlass sind Sie bestens vorbereitet.
- Sie erfüllen Ihre Schulungspflichten gemäß Artikel 39 DSGVO und stellen sicher, dass alle Mitarbeiter den Datenschutz korrekt umsetzen und Sicherheitslücken vermeiden. Auch Ihre Geschäftsdaten sind dadurch bestens geschützt und Ihr Unternehmen vermeidet Beschwerden, Imageverlust und hohe Strafen.
- Auch Ihre Geschäftsdaten werden damit bestens geschützt und Ihr Unternehmen vermeidet Beschwerden, Imageverlust und hohe Strafen.
Unterweisungsvorlagen Datenschutz
- Schulungen, Unterweisungen und Sensibilisierung gestalten
- Erfolgreiche Präsentation von Datenschutzinhalten im Unternehmen
- Schulung und Unterweisung
- Gestaltung von Awareness-Schulungen
- Präsentationen an Führungskräfte: Grundlagen im Datenschutz
- Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzgesetz
- Pflichten des Unternehmens
- Datenschutzanfragen oder -beschwerden
- Datenschutz-Management
- Unternehmensleitlinien
- Verwaltungsstrafverfahren im Datenschutz
- Präsentationen an Führungskräfte: Personal- und Bewerberdaten
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Bewerbungen und Datenschutz
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Präsentationen an Führungskräfte: Kunden, Lieferanten, externe Partner, Behörde
- Datenschutzerklärung
- Kunden
- Lieferanten
- Externe Partner, Behörden
- Fanpages und Plattformen
- Online-Meetings, Webinare
- Bild-, Video- und Tonaufnahmen
- Präsentationen an Führungskräfte: IT, Technische Geräte und Infrastruktur
- Technische und IT-Infrastruktur
- Endgeräte und Softwarenutzung
- Gebäudetechnik
- Betriebsmittel
- Cybersicherheit
- Mitarbeiterschulungen: Grundlagen im Datenschutz
- Datenschutzerklärung intern
- DSGVO und DSG – Grundlagen
- Datenverarbeitung und personenbezogene Daten
- Datenschutzanfragen und -beschwerden
- Unternehmensleitlinien
- Mitarbeiterschulungen: Personal- und Bewerberdaten
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Bewerberdaten
- Mitarbeiterschulungen: Kunden, Lieferanten, externe Partner, Behörde
- Datenschutzanfrage
- Bild-, Video- und Tonaufnahmen
- Mitarbeiterschulungen: IT, Technische Geräte und Infrastruktur
- Ein ganz normaler Tag – Datenverarbeitung im Alltag
- Gebäudetechnik
- Betriebs- und Anlagendaten
- IT-Nutzung und Endgeräte
- Aufgaben und Pflichten im Datenschutz
- Grundlagen im Datenschutz
- Grundsätzliche Pflichten im Unternehmen
- Datenschutz und Marketing
- Organisatorische Pflichten
- Betroffenenrechte
- Beschwerden, Rechtsbehelfe, Sanktionen
- Pflichten des Unternehmens im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung
- Pflichten in Bezug auf Datenoffenlegung und Datenübermittlung
- Electronic Business
- Arbeitnehmerdatenschutz
- IT-Sicherheit und Datensicherheitsmanagement
- Datensicherheitsmanagement
- Sicherheit der Infrastruktur
- Endgeräte und Digitaler Arbeitsplatz
- Datenpannen
- Technisch – Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Einschätzung der Angemessenheit von technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art 32 DSGVO)
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