Neue Cybersicherheits-Anforderungen durch NIS-2-Richtlinie!
Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Sie ersetzt die bestehende NIS-Richtlinie und erweitert diese um eine höhere Zahl betroffener Betriebe und strengere Sicherheitsanforderungen – zB Risikomanagement, Zugangskontrollen, Verschlüsselungstechnologien, Schutz sensibler Informationen und personenbezogener Daten, Meldung von Sicherheitsvorfällen, Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden.
Wichtig: Jedes Unternehmen muss selbst beurteilen, ob es betroffen ist! Um den künftigen gesetzlichen Verpflichtungen der NIS-2-Richtlinie zu entsprechen, sollten Sie so bald wie möglich Ihren Handlungsbedarf ermitteln.
Damit Sie die wichtigsten Informationen und Vorbereitungs-Notwendigkeiten auf die NIS-2-Richtlinie zeitsparend und überzeugend schulen, unterstützt Sie die top-aktuelle Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten über 100 professionell aufbereitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
- Ob der Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten, Vorbereitungen auf die kommende NIS-2-Richtlinie, Hinweisen gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz, Cloud Services, Betrugsmails – Sie sind auf jeden Schulungsanlass vorbereitet.
- Sie erfüllen Ihre Schulungspflichten gemäß Artikel 39 DSGVO.
- Die Schulungen richten sich sowohl an Führungskräfte als auch an die MitarbeiterInnen.
Neue Cybersicherheits-Anforderungen durch NIS-2-Richtlinie!
Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Sie ersetzt die bestehende NIS-Richtlinie und erweitert diese um eine höhere Zahl betroffener Betriebe und strengere Sicherheitsanforderungen – zB Risikomanagement, Zugangskontrollen, Verschlüsselungstechnologien, Schutz sensibler Informationen und personenbezogener Daten, Meldung von Sicherheitsvorfällen, Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden.
Wichtig: Jedes Unternehmen muss selbst beurteilen, ob es betroffen ist! Um den künftigen gesetzlichen Verpflichtungen der NIS-2-Richtlinie zu entsprechen, sollten Sie so bald wie möglich Ihren Handlungsbedarf ermitteln.
Damit Sie die wichtigsten Informationen und Vorbereitungs-Notwendigkeiten auf die NIS-2-Richtlinie zeitsparend und überzeugend schulen, unterstützt Sie die top-aktuelle Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten über 100 professionell aufbereitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
- Ob der Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten, Vorbereitungen auf die kommende NIS-2-Richtlinie, Hinweisen gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz, Cloud Services, Betrugsmails – Sie sind auf jeden Schulungsanlass vorbereitet.
- Sie erfüllen Ihre Schulungspflichten gemäß Artikel 39 DSGVO.
- Die Schulungen richten sich sowohl an Führungskräfte als auch an die MitarbeiterInnen.