ESRS-Standards seit kurzem verbindlich anzuwenden!
Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen dazu, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Ergänzend zu den bisherigen Jahresberichten müssen jetzt zB auch Kennzahlen und Erläuterungen zu Personal und Umwelt tiefgreifend und systematisch beantwortet werden.
Wichtig: Seit Herbst 2023 gibt es mit den ESRS-Standards eine verbindliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung!
Aber nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch Geschäftspartner, Versicherungen und Banken fordern bereits immer häufiger Nachhaltigkeitsberichte ein, da diese ebenfalls notwendige Informationen daraus beziehen. Holen Sie sich jetzt praxisgerechte Unterstützung, damit Sie alle für den Nachhaltigkeitsbericht relevanten Informationen lückenlos und effizient zusammentragen sowie rechtskonform dokumentieren, mit der neuen Arbeitshilfe „Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Ihre Vorteile:
- Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Von der Richtlinie CSRD bis zur EU-Taxonomie-Verordnung.
- Sie kennen die seit Herbst 2023 verbindlichen ESRS-Standards im Detail und wissen, welche Daten und Kennzahlen Sie für den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht erheben müssen.
- Sie erfahren, welche Haftungs- und Sanktionsrisiken bestehen, wenn der Bericht nicht oder nur unvollständig erstellt wird und worauf Sie zB beim Datenschutz achten müssen.
- Ein korrekt erstellter Nachhaltigkeitsbericht wird der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer standhalten und auch Banken und Geschäftspartner mit allen relevanten Informationen versorgen.
ESRS-Standards seit kurzem verbindlich anzuwenden!
Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen dazu, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Ergänzend zu den bisherigen Jahresberichten müssen jetzt zB auch Kennzahlen und Erläuterungen zu Personal und Umwelt tiefgreifend und systematisch beantwortet werden.
Wichtig: Seit Herbst 2023 gibt es mit den ESRS-Standards eine verbindliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung!
Aber nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch Geschäftspartner, Versicherungen und Banken fordern bereits immer häufiger Nachhaltigkeitsberichte ein, da diese ebenfalls notwendige Informationen daraus beziehen. Holen Sie sich jetzt praxisgerechte Unterstützung, damit Sie alle für den Nachhaltigkeitsbericht relevanten Informationen lückenlos und effizient zusammentragen sowie rechtskonform dokumentieren, mit der neuen Arbeitshilfe „Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Ihre Vorteile:
- Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Von der Richtlinie CSRD bis zur EU-Taxonomie-Verordnung.
- Sie kennen die seit Herbst 2023 verbindlichen ESRS-Standards im Detail und wissen, welche Daten und Kennzahlen Sie für den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht erheben müssen.
- Sie erfahren, welche Haftungs- und Sanktionsrisiken bestehen, wenn der Bericht nicht oder nur unvollständig erstellt wird und worauf Sie zB beim Datenschutz achten müssen.
- Ein korrekt erstellter Nachhaltigkeitsbericht wird der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer standhalten und auch Banken und Geschäftspartner mit allen relevanten Informationen versorgen.