Vermehrter Steuerberatungsbedarf für Gemeinden 2023
In Zeiten knapper Haushaltsbudgets besteht vermehrter Beratungsbedarf seitens der Gemeinden. Als Steuerberater unterstützen Sie Finanzreferenten bei der Steueroptimierung von ausgegliederten Gemeindebetrieben oder bei der Klärung strittiger Steuerfragen. Die genaue Kenntnis der steuerlichen Sonderbestimmungen ist dabei unerlässlich, um fehlerhafte Steuererklärungen zu vermeiden.
Nutzen Sie alle Möglichkeiten, um die Steuerlast von Gemeinden und deren Betrieben zu optimieren!
Umfassende Unterstützung für die optimale steuerliche Beratung von Gemeinden bietet Ihnen mit zahlreichen Praxisbeispielen und Mustervorlagen unser aktuelles Handbuch Steuerrecht für Gemeinden.
Ihre Vorteile:
- Strittige Steuerfragen erfolgreich klären – Sie berücksichtigen die besonderen Gewinnermittlungsvorschriften für Betriebe der gewerblichen Art und kennen die zahlreichen umsatzsteuerlichen Sonderregeln für kommunale Einrichtungen.
- Steueroptimierung durch ausgegliederte Betriebe – Sie nutzen Steuerspielräume durch die Ausgliederung kommunaler Aufgaben durch neu gegründete Gemeindebetriebe, um die Steuerlast der Gemeinde zu minimieren. Mit praxisnah aufbereiteter Steuerjudikatur, die Sie dafür kennen müssen!
- Hohe Steuernachzahlungen vermeiden – Sie beraten die Finanzreferenten in der Gemeinde, wie sie allfällige Verlustausgleiche in der Körperschaftsteuererklärung geltend machen oder fehlerhafte Jahreserklärungen vermeiden. Mit vielen Praxisbeispielen zur KSt, USt, Immo-ESt, GrSt und KommSt!
Steuerrecht für Gemeinden
- Körperschaftsteuer
- Allgemeines zur österreichischen Ertragsbesteuerung
- Persönliche Steuerpflicht
- Betriebe gewerblicher Art
- Steuerbefreiungen
- Liebhaberei
- Einkommensermittlung für Betriebe gewerblicher Art
- Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
- Umsatzsteuer
- Betriebe gewerblicher Art und „fiktive“ Betriebe gewerblicher Art
- Lieferungen gem UStG
- Sonstige Leistung gem UStG
- Bemessungsgrundlage (Entgelt)
- Steuerbefreiungen
- Steuersätze
- Rechnungsausstellung
- Vorsteuerabzug
- Steuerschuldner und Entstehung der Steuerschuld
- Vorauszahlung, Voranmeldung, Jahreserklärung, Veranlagung
- Internationale Sachverhalte
- Umsatzsteuer und COVID-19-Krise
- Grunderwerb- & Immobilienertragsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Immobilienertragssteuer
- Gemeindeabgaben
- Kommunalsteuer
- Grundsteuer
- Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuern) ohne Zweckwidmung
- Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen
- Parkabgaben
- Grundlagen des SEPA-Lastschriftverfahrens; Kostenfolgen für nicht durchführbare/widerrufene SEPA-Lastschrifteinziehungen
- Steueroptimierungsmöglichkeiten und weitere Themen
- Optimierungsmöglichkeiten im Umsatzsteuerbereich
- Bezüge von Gemeindemandataren
- Rechtsschutz im Gemeindeabgabenverfahren
- Können „sehr alte“ Guthaben untergehen, verjähren und ausgebucht werden?
- Förderung von Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen auf kommunaler Ebene (KIG 2020)
- VRV 2015 – Rechnungsabschluss und Steuerrecht
- Bewertungsregeln

Egal, ob PC, Mac, Laptop, Tablet oder Smartphone - Sie nutzen das OnlineBuch ganz bequem über Ihren Internet-Browser. Zur Nutzung des OnlineBuchs benötigen Sie Zugangsdaten, die Sie nach der Bestellung per E-Mail erhalten. In Anschluss daran stehen Ihnen 12 Dokumente frei zur Verfügung, um das OnlineBuch zu testen. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, können Sie im Bezugszeitraum alle Inhalte uneingeschränkt nutzen.
Relevante rechtliche Änderungen und Ergänzungen werden von unseren Autoren laufend recherchiert und in das Werk eingearbeitet. Diese bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Aktualisierungsservice an. Bei Abbestellung des Aktualisierungsservices erlischt der Zugang zum OnlineBuch.
Systemvoraussetzungen
Wir empfehlen die Nutzung der jeweils aktuellsten Versionen der Browser Internetexplorer, Firefox, Safari oder Chrome.
Unterstützt werden mindestens:
- Internetexplorer ab Version 10
- Firefox
- Safari ab Version 9.0
- Chrome
Bestellung
Sie haben bereits bei WEKA bestellt?
Einfach einloggen, um die Daten der letzten Bestellung zu übernehmen.