Die Vorteile Ihres
OnlineBuchs:
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- Digitale Muster und Checklisten
- Jederzeit und überall online verfügbar
- Alle Updates im Bezugszeitraum inkludiert
Dienstzettel NEU: Diese Änderungen gilt es zu beachten!
Mehr als 160 Mustervorlagen für die effiziente und rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
Mit 28.3.2024 ist das arbeitsrechtliche Transparenzpaket in Kraft getreten. Dadurch kommt es zu einem umfangreichen Anpassungsbedarf für alle neuen Dienstzettel und für neu abgeschlossene Dienstverträge. Neben der massiven Erweiterung der Mindestangaben, sind Änderungen der im Dienstzettel angeführten Inhalte ab sofort spätestens am Tag ihres Wirksamwerdens schriftlich dem Arbeitnehmer mitzuteilen.
Umfassende und effiziente Unterstützung beim Erstellen rechtssicherer arbeitsrechtlicher Vereinbarungen finden Sie in unserem topaktuellen Praxishandbuch Vertragsrecht für Steuerberater mit Online-Zugang.
Ihre Vorteile:
- Expertengeprüfte Verträge für Ihre Klienten: Über 160 Mustervorlagen, Textbausteine und Beispiele unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeits-, Gesellschafts- und Umgründungsverträgen. Inkl Neuerungen im SV- und Arbeitsrecht 2024, Vorlagen für flexible Kapitalgesellschaften, etc.
- Aktuelle Rechtsprechung praxisnah aufbereitet: Sie kennen den wichtigen Unterschied zwischen Unverbindlichkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Prämienauszahlungen und vermeiden so fehlerhafte Bonusklauseln, die zu Klagen Ihres Klienten, sowie Haftungs- und Regressansprüche führen können.
- Mit den ausführlichen Anmerkungen zu jeder Vorlage können Sie diese individuell an die Bedürfnisse Ihrer Klienten angepasst werden - von einzelnen Klauseln in Dienstverträgen bis zu steuerlichen Textpasssagen in Gesellschaftsverträgen.
„Vertragsrecht für Steuerberater beinhaltet rechtssichere, sofort einsetzbare Vertragsvorlagen und Textbausteine für die Gestaltung von Arbeits-, Gesellschafts- und Umgründungsverträgen sowie ausführliche rechtliche Beratungstipps und Umsetzungshinweise.“ kwt update 4/2017, Seite 35 |
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Mit 28.3.2024 ist das arbeitsrechtliche Transparenzpaket in Kraft getreten. Dadurch kommt es zu einem umfangreichen Anpassungsbedarf für alle neuen Dienstzettel und für neu abgeschlossene Dienstverträge. Neben der massiven Erweiterung der Mindestangaben, sind Änderungen der im Dienstzettel angeführten Inhalte ab sofort spätestens am Tag ihres Wirksamwerdens schriftlich dem Arbeitnehmer mitzuteilen.
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