Aktuelles Gesellschaftsrecht: GenRÄG 2024 und GesDigG in der Praxis
Disqualifikation, Nachschusspflicht & Co.: Neue Anforderungen bei GmbH- und Genossenschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht unterliegt laufenden Novellierungen: So bringt etwa das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) praxisrelevante Änderungen bei der Haftung von Genossenschaften sowie einer flexibilisierten Nachschusspflicht. Auch bei der Neuanmeldung von GmbHs ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten: Seit Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetzes (GesDigG) ist eine Erklärung zum Nichtvorliegen disqualifizierender Gründe des Geschäftsführers im Firmenbuchantrag verpflichtend.
Haben Sie stets aktuelle Muster zur Hand und nutzen Sie Experten geprüfte Mustervorlagen, FB-Anträge und Checklisten – unter Berücksichtigung des GesDigG, GenRÄG 2024, GesRÄG 2023 und andere Novellen – in unserer aktuellen Mustersammlung inklusive Zugang zum Onlinebuch „Gesellschaftsrecht“.
Die Vorteile der Mustersammlung „Gesellschaftsrecht“:
- Alle gängigen Gesellschafts- und Rechtsformen: Von der GmbH über Personengesellschaften bis zur Genossenschaft unter Berücksichtigung des GesDigG, GenRÄG 2024, GesRÄG 2023, EU-UmgrG & FlexKapGG!
- Über 400 aktuelle Muster & Checklisten zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen! Inkl Vorlagen und Checklisten zum strukturierten FB-Antrag mit praktischen Tipps zur korrekten Eingabe!
- Rechtsichere Unterstützung für alle wesentlichen Aufgabenstellungen: Unternehmensgründung, Gesellschafterwechsel, Umgründung, Bestellung/Abberufung von Organen, Beendigung & Auflösung uvm.



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- Alle Updates im Bezugszeitraum inkludiert
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Disqualifikation, Nachschusspflicht & Co.: Neue Anforderungen bei GmbH- und Genossenschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht unterliegt laufenden Novellierungen: So bringt etwa das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) praxisrelevante Änderungen bei der Haftung von Genossenschaften sowie einer flexibilisierten Nachschusspflicht. Auch bei der Neuanmeldung von GmbHs ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten: Seit Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetzes (GesDigG) ist eine Erklärung zum Nichtvorliegen disqualifizierender Gründe des Geschäftsführers im Firmenbuchantrag verpflichtend.
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