Verwaltungsstrafrecht 2023
Aktueller Kommentar zum VStG, Straftatbestände im Überblick, Vorlagen für Schriftsätze
Die Verwaltungsvergehen Ihrer Klienten reichen von Verstößen im Verkehrsrecht oder gegen Jugendschutzbestimmungen bis zur Verletzung des Sicherheitspolizeigesetzes: Beim Einschreiten im Verwaltungsstrafverfahren müssen Sie sich fristgerecht einen Überblick über die materiellrechtlichen Bestimmungen verschaffen, die aktuelle Judikatur zur Argumentationsunterstützung recherchieren und den passenden Schriftsatz verfassen.
All diese Schritte können Sie sich ab sofort erheblich erleichtern: Mit der aktuellen Neuerscheinung inklusive Onlinebuch-Zugang Verwaltungsstrafrecht.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Professionelle Mandantenvertretung: Ob Beschwerdelegitimation, amtswegige Ermittlungspflicht oder Strafbarkeitsverjährung - mit dem aktuellen Kommentar zum VStG übersehen Sie kein richtungsweisendes Judikat und finden die perfekte Argumentationslinie.
- Professionelle Schriftsätze: Zahlreiche kommentierte Vorlagen für Bescheidbeschwerden, wie etwa gegen Geldstrafen, Festnahmen oder Beschlagnahme.
- Umfassende Themenabdeckung: Mit geringem Rechercheaufwand schreiten Sie im Verwaltungsstrafverfahren nach dem SPG ebenso rasch ein wie etwa im Verkehrsrecht, Baurecht, Melderecht, Sozialversicherungsrecht oder Fremdenrecht.
Verwaltungsstrafrecht
Kommentar zum VStG
Das Verwaltungsstrafverfahren im Überblick
Fristen
Ausgewählte verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände
- Verkehrsrecht
- Baurecht
- Gewerberecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Sicherheitspolizeigesetz
Muster (Auszug)
- Bescheidbeschwerde im Verwaltungsverfahren
- Einspruch gegen eine Strafverfügung
- Beschwerde gegen den Erlag einer Sicherheitsleistung
- Bescheidbeschwerde gegen Verwaltungsstrafe gem § 28 AZG und § 27 ARG
- Bescheidbeschwerde gegen Verwaltungsstrafe gem § 111 ASVG
- Bescheidbeschwerde gegen Verwaltungsstrafe gem FPG
- Bescheidbeschwerde gegen Verwaltungsstrafe gem NAG
- Bescheidbeschwerde gegen Verwaltungsstrafe gem § 27 Abs 5 MRG
- Bescheidbeschwerde gegen Verwaltungsstrafe gem §§ 81, 82 SPG (Störung der öffentlichen Ordnung, Aggressives Verhalten)
- Maßnahmenbeschwerde gegen Festnahme gem § 35 VStG
- Bescheidbeschwerde gegen Beschlagnahme gem § 39 VStG
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