Elektroaltgeräteverordnung Novelle 2020 ist in Kraft!
Seit 25. Juni sind die Änderungen der EAG-Novelle 2020 in Kraft. Eine Anpassung der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) war erforderlich, um einige EU-Richtlinien umsetzen zu können.
Neben der Forcierung der Wiederverwendung und des Recyclings von Elektroaltgeräten (EAG) gibt es auch Änderungen bei den Ausnahmen von den Stoffverboten. Hier ist die nunmehrige dynamische Verweisung auf die Anhänge der Richtlinie 2011/65/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS-Richtlinie) bemerkenswert.
Top-aktuelle und praxisbezogene Informationen zur Einhaltung der Abfallpflichten Ihres Unternehmens liefert Ihnen die Arbeitshilfe "Abfallwirtschaft in der Praxis".
Ihre Vorteile:
- Sie sind über alle Neuheiten und Änderungen, die die Elektroaltgeräteverordnung Novelle 2020 mit sich bringt, praxisgerecht informiert.
- Sie kennen und erfüllen Ihre Pflichten bei der Lagerung, Verwertung und Behandlung von Abfällen und auch der Umgang mit COVID-19-Abfällen ist Ihnen vertraut.
- Sie wissen unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihre Anlage ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen und welche Rechtsvorschriften dabei einzuhalten sind.
Abfallwirtschaft in der Praxis
- Grundlagen des öst Abfallwirtschaftsrechts
- Grundlagen des Abfallwirtschaftsrechts
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz
- Abfallrechtsvorschriften der Länder – Überblick
- Detailregelungen in den Abfallgesetzen der Länder
- Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Das betriebliche Abfallwirtschaftskonzept
- Die Bestellung des Abfallbeauftragten
- Altlastensanierungsgesetz
- Grundlegende Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes
- Grundsätze und Ziele des AWG 2002
- Abfallbegriff
- Gefährliche Abfälle
- Nicht gefährliche Abfälle
- Abfall-Ende
- Ausnahmen vom Geltungsbereich
- Verpflichtete im Abfallwirtschaftsrecht
- Pflichten der Abfallbesitzer
- Einleitung zu den Verpflichtungen im AWG 2002
- Vermischungs- bzw Vermengungsverbot
- Allgemeine Lagerungs-, Verwertungs- und Behandlungspflichten
- Verpflichtende Übergabe zur Abfallbehandlung
- Dokumentationspflichten bei (gewerbsmäßiger) Beförderung von Abfällen
- Besondere Behandlungspflichten
- Aufzeichnungs- und Nachweispflichten iSd Abfallnachweisverordnung
- Aufzeichnungspflichten aufgrund der Abfallbilanzverordnung
- Elektronische Registrierung
- Bescheidmanagement
- Datenschutz und Datensicherheit in der Abfallwirtschaft
- Abfallsammlung und -behandlung
- Abfallbehandlung iSd AWG 2002
- Vorgaben der Abfallbehandlungspflichtenverordnung
- Innerbetriebliche Behandlung
- Deponierung von Abfällen
- Verbrennung von Abfällen
- Vorgaben des Altlastensanierungsgesetzes
- Berufsrecht für Abfallsammler und -behandler
- Sammel- und Verwertungssysteme
- Produktbezogene Abfallbehandlung
- Altöle
- Altfahrzeuge
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien und Akkumulatoren
- Behandlung und Verwertung von Verpackungen
- Holzabfälle
- Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott
- Bruchglas
- Kupferschrott
- Abfälle aus Bau- und Abbruchtätigkeiten, Recycling-Baustoffe
- Biogene Abfälle
- COVID-19-Abfälle
- Abfallbehandlungsanlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbehandlungsanlagen im AWG 2002
- Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigungspflicht
- Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigungsverfahren
- Seveso-Betriebe – Genehmigung
- Abfallverbrennungsanlagen – Genehmigung
- Deponiegenehmigung
- Mobile Behandlungsanlagen
- Öffentlich zugängliche Altstoffsammelzentren und Sammelstellen für Problemstoffe
- Anzeigeverfahren im AWG 2002
- Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
- Behördliche Überwachung von Behandlungsanlagen
- Exkurs: Umwelthaftung
- Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen
- Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen
- Verbringung innerhalb der EU
- Durchfuhr durch die EU aus und nach Drittstaat
- Einfuhr in EU aus Drittstaat
- Ausfuhr aus der EU in Drittstaat
- Anzuwendende Verfahrensarten bei der Verbringung von Abfällen
- Abfallverbringungen – Rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunale Abfallwirtschaft
- Funktion der Gemeinden in der Abfallwirtschaft
- Kommunale Problemstoffsammlung
Das OnlineBuch ist über den Internet-Browser Ihres PCs oder Macs zugänglich.
Sie können sich mit Ihrem Internetbrowser am OnlineBuch anmelden. Das OnlineBuch wird regelmäßig aktualisiert.
Systemvoraussetzungen zur Nutzung des OnlineBuchs
Internetbrowser
Wir empfehlen die Nutzung der jeweils aktuellsten Versionen der Browser Internetexplorer, Firefox, Safari oder Chrome.
Unterstützt werden mindestens:
- Internetexplorer ab Version 10
- Firefox
- Safari ab Version 9.0
- Chrome
Das OnlineBuch ist als virtuelles Produkt nur über den Browser zugänglich. Zur uneingeschränkten Nutzung des OnlineBuchs und Abruf aller Inhalte benötigen sie Zugangsdaten, die Ihnen nach der Bestellung per E-Mail übersendet werden.
Bestellung
Sie haben bereits bei WEKA bestellt?
Einfach einloggen, um die Daten der letzten Bestellung zu übernehmen.
Sie bestellen zum ersten Mal bei WEKA?
Dann klicken Sie hier