Mit 31. Mai endete die Übergangsfrist der REACH-VO!
Die Übergangsfrist für die Registrierung gem. REACH-VO endete am 31. Mai 2018. Sie müssen Stoffe und Gemische von denen Sie mehr als 1.000 kg pro Jahr herstellen oder importieren bei der ECHA registrieren. Verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der REACH-Verordnung, so drohen gem. § 71 ChemG Geldstrafen. Diese können sich auf bis zu EUR 20.180,– belaufen.
Mehr dazu erfahren Sie in der Arbeitshilfe „Chemikalienrecht für österreichische Betriebe“.
Ihre Vorteile:
- Ausführliche und praxisnahe Beschreibung zur Einstufung, Kennzeichnung und Registrierung von Stoffen und Gemischen.
- Der Wegweiser durch den Vorschriften-Dschungel des österreichischen und europäischen Chemikalienrechts.
- Umfassende Darstellung aller relevanten Begleitvorschriften zum ChemG 1996,etwa zur PIC-, POPs- oder Detergenzien-Verordnung.



Mit 31. Mai endete die Übergangsfrist der REACH-VO!
Die Übergangsfrist für die Registrierung gem. REACH-VO endete am 31. Mai 2018. Sie müssen Stoffe und Gemische von denen Sie mehr als 1.000 kg pro Jahr herstellen oder importieren bei der ECHA registrieren. Verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der REACH-Verordnung, so drohen gem. § 71 ChemG Geldstrafen. Diese können sich auf bis zu EUR 20.180,– belaufen.
Mehr dazu erfahren Sie in der Arbeitshilfe „Chemikalienrecht für österreichische Betriebe“.
Ihre Vorteile:
- Ausführliche und praxisnahe Beschreibung zur Einstufung, Kennzeichnung und Registrierung von Stoffen und Gemischen.
- Der Wegweiser durch den Vorschriften-Dschungel des österreichischen und europäischen Chemikalienrechts.
- Umfassende Darstellung aller relevanten Begleitvorschriften zum ChemG 1996,etwa zur PIC-, POPs- oder Detergenzien-Verordnung.


