Mit 31. Mai endete die Übergangsfrist der REACH-VO!
Die Übergangsfrist für die Registrierung gem. REACH-VO endete am 31. Mai 2018. Sie müssen Stoffe und Gemische von denen Sie mehr als 1.000 kg pro Jahr herstellen oder importieren bei der ECHA registrieren. Verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der REACH-Verordnung, so drohen gem. § 71 ChemG Geldstrafen. Diese können sich auf bis zu EUR 20.180,– belaufen.
Mehr dazu erfahren Sie in der Arbeitshilfe „Chemikalienrecht für österreichische Betriebe“.
Ihre Vorteile:
- Ausführliche und praxisnahe Beschreibung zur Einstufung, Kennzeichnung und Registrierung von Stoffen und Gemischen.
- Der Wegweiser durch den Vorschriften-Dschungel des österreichischen und europäischen Chemikalienrechts.
- Umfassende Darstellung aller relevanten Begleitvorschriften zum ChemG 1996,etwa zur PIC-, POPs- oder Detergenzien-Verordnung.
Chemikalienrecht für österreichische Betriebe
REACH-Verordnung
- Pflichten der Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender (downstream user)
- Informationspflichten in der Lieferkette
- Stoffsicherheitsbeurteilung und –bericht
- Erweitertes Sicherheitsdatenblatt
- Verbote und Beschränkungen uvm
CLP-Verordnung
- Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen, Übergangsfristen
- Gefahrenpiktogramme, H- und P-Statements (Gefahren- und Sicherheitshinweise)
- Verantwortlichkeiten iSd CLP-Verordnung
- Praxishilfen zur Erfüllung der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten
F-Gase-Verordnung
- Kurzdarstellung und Arbeitsbehelfe
- Kommentierung der F-Gase-VO
- Durchführungsverordnung zur EU-F-Gase-Verordnung
Gefahrloser Einsatz von Biozidprodukten
- Geltungsbereich der EU-Biozidprodukteverordnung und des Biozidproduktegesetzes, Neuregelungen für behandelte Waren
- Zulassung von Biozidprodukten
- Genehmigung von Biodzid-Wirkstoffen
- Informations-, Berichts- und Meldepflichten
Sicherer Umgang mit Giften
- Giftbezugsberechtigung
- Gift- und Giftinformationsverordnung usw
Sonstige österreichische und europäische stoffrechtliche Bestimmungen
- Umfassende Kommentierung des Chemikaliengesetzes 1996
- Chemikalienverordnung 1999
- Lösungsmittelverordnung 2005
- Formaldehydverordnung
- Bundesgesetz zur Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase
- Vorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Aerosolpackungsverordnung
- Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Verordnung)
- Anforderungen an Wasch- und Reinigungsmittel (Detergenzienverordnung)
- Vermeidung persistenter organischer Schadstoffe (POPs-Verordnung)
- Verbote und Beschränkungen ozonabbauender Stoffe (Ozonverordnung) uvm

MR Mag. Hermann Götsch
hermann.goetsch@lebensministerium.at
Jurist
Lebensministerium
Wien
Tätigkeiten
Herausgeber vom Handbuch „Chemikalienrecht für österreichische Betriebe“.
Lektor für stoffbezogenes Umweltrecht an der Universität Wien.
Lebenslauf
Jurist und gelernter Exportkaufmann; seit 1989 im Bundesdienst, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (Abteilung Rechtsdienst 2: Abteilung Fremdlegistik und Rechtskoordination). Ehemals betraut mit den rechtlichen Belangen des Chemikaliengesetzes und des EU-Chemikalienrechtes, mit Fragen zu Biozid-Produkten, sowie zu Tierversuchen. Lektor für stoffbezogenes Umweltrecht an der Universität Wien.

Klaus Schaubmayr

DI Dr. Marko Sušnik
Referent
Wirtschaftskammer Österreich
Tätigkeiten
DI Dr. Marko Sušnik: Referent in der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich und dort zuständig für den Bereich Chemikalienrecht bzw. Chemikalienpolitik in Österreich sowie in der Europäischen Union.
Lebenslauf
Akademische Ausbildung zum organischen Chemiker.
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