



Demo-Dokumente
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Vollbeschäftigung und Teilbeschäftigung
Das Ausmaß der Vollbeschäftigung wird in der Regel in einer Wochenstundenanzahl definiert und beträgt 40 Wochenstunden.Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1080343 -
Verwendungsänderungen (Überstellungen)
Bei Verwendungsänderungen bzw Überstellungen ändern sich die besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten und somit das Monatsentgelt (Gehalt).Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1080379 -
Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantritts
Dienstgeber sind berechtigt von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung zurückzutreten, den Beginn eines Urlaubsantritts zu verzögern bzw einen Gemeinde(vertrags)bediensteten von seinem bereits angetretenen Urlaub zurückzuberufen.Alexander Noga | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1080395