Seit 10.11.2020 in Kraft: Radonschutzverordnung
Seit 10.11.2020 gilt die neue Radonschutzverordnung (Rn-V). Mit ihr wurde fast ganz Österreich zum Radon-Vorsorgegebiet erklärt. In diesen Gebieten gelten neue Sicherheitsanforderungen für Arbeitsplätze. Damit verbunden sind auch viele weitere Neuerungen, ua Expositionsgrenzwerte, Mess- und Meldepflichten, die Informationspflichten gegenüber den Mitarbeitern sowie die Bestellung von Radonschutzbeauftragten.
Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Österreich. Als Geschäftsführer oder Sicherheitsfachkraft haften Sie dafür, dass Ihr Unternehmen alle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz setzt. Informieren Sie sich jetzt über die neuen Pflichten im neuen Business Whitepaper zum Downloaden „Neue Sicherheitsvorkehrungen für den Radonschutz an Arbeitsplätzen“.
Das bietet Ihnen das Business Whitepaper:
- Der Radonschutzexperte Dr. Gernot Wurm erläutert kompakt und verständlich alle Neuerungen für Arbeitsplätze und die Ausnahmen.
- Sie sind über die Radon-Schutzgebiete und Radon-Vorsorgegebiete informiert, Sie wissen, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie treffen und wann Sie einen Radonschutzbeauftragten bestellen müssen.
- Sie wenden die neuen Expositionsgrenzwerte an und erfüllen Ihre Informations-, Mess- und Meldepflichten.
Leserkreis:
- Strahlenschutzbeauftragte
- Strahlenschutzverantwortliche
- Sicherheitsfachkräfte
- Geschäftsführer
Neue Sicherheitsvorkehrungen für den Radonschutz an Arbeitsplätzen
- Ziele des Schutzes vor Radon
- Schutz von Personen vor Radon an Arbeitsplätzen
- Radon-Schutzgebiete und Radon-Vorsorgegebiete
- Radon-Referenzwert
- Erhebung der Radon-Exposition an Arbeitsplätzen
- Anlage 3: Festlegungen für die Erhebung der Radon-Exposition am Arbeitsplatz
- Erhebung der Radon-Exposition nach baulichen Änderungen
- Anlage 4: Änderungen an Arbeitsplätzen, die eine neuerliche Erhebung erforderlich machen
- Durchführung der Ermittlung der Radon-Konzentration und der Dosisabschätzung
- Maßnahmen bei Überschreitung des Referenzwertes
- Meldeverpflichtung
- Information der Arbeitskräfte, Maßnahmen bei Abschätzung einer effektiven Dosis unter 6°mSv/a
- Unterweisung der Arbeitskräfte, Maßnahmen bei Abschätzung einer effektiven Dosis über 6°mSv/a
- Laufende Dosisermittlung und Anlage 5: Angaben zur Dosisermittlung
- Radon-Schutzunterweisung der Arbeitskräfte
- Radonschutzbeauftragte/r und Anlage 6: Ausbildung von Radonschutzbeauftragten
- Behördliche Überprüfung
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