Seit 01.10.2020: Neues Corona-Kurzarbeitsmodell
Mit 01.10.2020 trat das nächste Corona-Kurzarbeitsmodell in Kraft. Dieses brachte eine Erhöhung der Mindestarbeitszeit, eine Weiterbildungspflicht für Mitarbeiter sowie verschärfte Kontrollen der Kurzarbeitsanträge.
Durch die laufenden Neuerungen herrscht allerdings große Unsicherheit, wie das neue Kurzarbeitsmodell erfolgreich umgesetzt wird. Alles, was Sie zum Thema Kurzarbeit oder zur Beantwortung Ihrer sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen benötigen, finden Sie im Online-Portal „Arbeitsrecht online".
Ihre Vorteile:
- Alles zum Thema Arbeitsrecht im Unternehmen — verständlich und mit zahlreichen Praxisbeispielen aufbereitet: Vom Abschluss bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Mit allen gesetzlichen Neuerungen, Judikatur und vielen Praxistipps (inklusive Neuerungen bei der Corona-Kurzarbeit und Home Office).
- Haftungsfallen kennen und hohe Verwaltungsstrafen vermeiden: Sie führen regelmäßig Deckungsprüfungen bei All-In-Vereinbarungen durch und beachten die Regeln der Entgeltfortzahlung bei Kündigungen im Krankenstand. So vermeiden Sie Lohndumping, hohe Verwaltungsstrafen und erfolgreiche Klagen ehemaliger Mitarbeiter.
- Rechtssichere Dienstverträge und Schreiben effizient erstellen: Sie kenne alle relevanten Bestimmungen in Arbeitsverträgen, vermeiden unklare Formulierungen und erstellen rechtskonforme Konkurrenzklauseln oder Bonusvereinbarungen.
Arbeitsrecht online
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