Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Befristung im Bereich des MRG
Die in § 29 MRG normierten Beschränkungen der Befristungsmöglichkeiten gelten für alle in den Anwendungsbereich des MRG fallenden Mietverträge (für den Vollanwendungsbereich und für den Teilanwendungsbereich gemäß § 1 Abs 4 und Abs 5 MRG).
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