Anwendungsbereich
Betriebskosten können im Bereich des MRG oder im Bereich des ABGB geregelt sein. Das MRG definiert in seinem § 21, was unter Betriebskosten unter dem Regime dieses Gesetzes zu verstehen ist.
Fachbeitrag Betriebskosten – Anwendungsbereich
Antrag auf Feststellung (Überprüfung) der Höhe einer Betriebskostenposition
Antrag des Hauptmieters auf Feststellung (Überprüfung) der Höhe einer Betriebskostenposition bei Betriebskosteneinzelvorschreibung
WEKA (bna) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 60,42 kBAntrag auf Feststellung einer Betriebskostenposition
Antrag des Hauptmieters auf Feststellung, ob eine verrechnete Ausgabe als eine entsprechende Betriebskostenposition anzusehen ist
WEKA (bna) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 60,42 kBBetriebskosten
Bei Betriebskosten handelt es sich um laufende und regelmäßige wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit einer Liegenschaft. Im Anwendungsbereich des MRG sind die Betriebskosten in einem taxativen Katalog klar festgelegt.
Christoph Naske - WEKA (red) | Fachbeitrag

