Anzeigepflicht
Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Anzeige zu machen. Weiters herrscht Anzeigenpflicht bei Veränderung des Mietgegenstandes oder der Mieterposition.
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Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Anzeige zu machen. Weiters herrscht Anzeigenpflicht bei Veränderung des Mietgegenstandes oder der Mieterposition.