Durchführung von Erhaltungsarbeiten
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden.
© WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
drucken
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden.