Kaution
Vereinbaren die Parteien des Bestandvertrages, dass der Mieter dem Vermieter auf die Dauer des Mietverhältnisses eine Barkaution zu stellen hat, kommt dieser eine Sicherungsfunktion für künftige Forderungen zu.
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Vereinbaren die Parteien des Bestandvertrages, dass der Mieter dem Vermieter auf die Dauer des Mietverhältnisses eine Barkaution zu stellen hat, kommt dieser eine Sicherungsfunktion für künftige Forderungen zu.