Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag
Nichtbenützung von Wohnungen
Das Mietrechtsgesetz sieht vor, dass der Vermieter den Mietvertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen kann. Als solche sind gesetzlich anerkannt die Nichtbenützung der vermieteten Wohnung bzw der vermieteten Geschäftsräumlichkeiten.
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