Rückstellung Mietobjekt

Die Rückstellung des Mietobjekts ist in § 1109 ABGB geregelt. Üblicherweise sind mit der Rückstellung bestimmte Verpflichtungen des Mieters verbunden.

  • Rückstellung des Mietobjekts

    Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung dem Vermieter in dem Zustand zurückstellen, in welche sie bei der Übernahme war, wobei Schäden durch gewöhnliche Abnutzung irrelevant sind. Für darüberhinausgehende besteht ein Schadensersatzanspruch.
    Michaela Schinnagl - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276320
  • Mieterpflichten nach ABGB

    Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.
    Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404