Mietrechtsabtretung
Die Bestimmung des § 12 MRG normiert eine spezielle Möglichkeit, dass Alt- und Neumieter ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können.
© WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
drucken
Die Bestimmung des § 12 MRG normiert eine spezielle Möglichkeit, dass Alt- und Neumieter ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können.