Benützungsregelung
Die Wohnungseigentümer können gemäß § 17 Abs 1 WEG 2002 schriftlich eine Vereinbarung über die Benützung der verfügbaren Allgemeinflächen der Liegenschaft treffen
Allgemeinflächen
Allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht.
Christoph Naske - Iman Torabia | FachbeitragAnmerkung der vorläufigen Benützungsregelung gem § 17 WEG
Dargestellt wird eine Anmerkung der vorläufigen Benützungsregelung gem § 17 WEG
WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,54 kBAntrag auf einstweilige Verfügung (Wasserschaden)
Muster eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Absperrung eines Wasserhahns mit Kostenersatz nach Wasserschaden).
WEKA (bna) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 66,05 kBBenützungsregelung
Miteigentümer können über Allgemeinflächen verfügen und die Benutzung dieser Teile regeln. Die Benützungsregelung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer an der Nutzung seines Wohnungseigentumsobjektes gehindert wird.
Iman Torabia | FachbeitragErsichtlichmachung der Benützungsregelung gem § 17 Abs 1 WEG 2002
Muster eines Antrags auf Ersichtlichmachung der Benützungsregelung
WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,54 kB

