Miteigentum
Miteigentümer haben bestimmte Rechte und Pflichten. Hierzu finden Sie hilfreiche Checklisten sowie weitere hilfreiche Muster zum Thema.
Praxiswissen
Eigentümerpartnerschaft
Um eine Eigentümerpartnerschaft handelt es sich, wenn sich zwei natürliche Personen, die zusammen Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind, zu einer Rechtsgemeinschaft zusammenschließen.
Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | FachbeitragEigentümerpartnerschaft – Beendigung
Die beiden Hälfteanteile der Partner werden so verbunden, dass sie für die Dauer der bestehenden Eigentümerpartnerschaft nicht getrennt werden können.
Monika Stork - Iman Torabia | Praxiswissen | FachbeitragEigentümerpartnerschaft – Rechtsstreitigkeiten
Da die Eigentümerpartner ihre Rechte immer nur gemeinsam ausüben können, kann jeder der beiden Eigentümerpartner den anderen blockieren. Dem ist der andere Eigentümerpartner allerdings nicht schutzlos ausgeliefert.
Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Muster
Pflichten der Miteigentümer - Checkliste
Checkliste bezüglich der Pflichten der Miteigentümer: Instandhaltung, Dundungspflichten, Zustellbevollmächtigung
WEKA (red) | Muster | Checkliste | doc | 56,83 kBZusage für Miteigentumsbewerber gem § 50 WEG 2002
Muster auf Antrag auf Zusage für Miteigentumsbewerber
WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,02 kBAntrags- und Klagerechte des Miteigentümers - Checkliste
Antrags- und Klagerechte des Miteigentümers im Rahmen des WEG 2002
WEKA (red) | Muster | Checkliste | doc | 78,34 kB

