Verwalterbestellung
Im Bereich des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann zu diesem Zweck auch einen Verwalter bestellen.
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Im Bereich des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann zu diesem Zweck auch einen Verwalter bestellen.