Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.
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Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.