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Mietzinsabrechnung
Gemäß § 20 Abs. 1 hat die Mietzinsabrechnung bestimmte Bestandteile aufzuweisen.
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Antrag des Hauptmieters auf Legung der Hauptmietzinsabrechnung
Der Eigentümer einer Liegenschaft ist verpflichtet, die Hauptmietzinsabrechnung zu legen, wobei in geeigneter Weise Belegeinsicht zu gewähren ist.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | rtf | 127,00 kB | Dokument-ID: 239815 -
Antrag des Hauptmieters auf Hauptmietzinsüberprüfung für ein Geschäftslokal
Hier erwartet Sie ein Schriftsatzmuster zu einem Antrag zur Hauptmietzinsüberprüfung für ein Geschäftslokal, der vom Hauptmieter gestellt werden kann.WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877074 -
Antrag des Hauptmieters auf Feststellung der Zulässigkeit des Hauptmietzinses
Mit dem folgenden Schriftsatzmuster kann der Eigentümer einer Liegenschaft die Feststellung der Zulässigkeit einer Hauptmietzinsvorschreibung beantragen.WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877073 -
Mietzinsabrechnung – Bestandteile
Folgender Beitrag erörtert, in welcher Art und Weise die einzelnen Posten der Mietzinsabrechnung (Einnahmen und Ausgaben) auszuweisen sind und wie diese verrechnet werden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281961 -
Mietzinsüberprüfung
Als „angemessen“ bezeichnet man den im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses unter anderem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage des Mietobjektes ortsüblichen Mietzins. Als „ortsüblich“ gilt der für vergleichbare Mietgegenstände erzielbare Zins.Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277216 -
Mietzinsabrechnung
Die Abrechnung über das vorausgegangene Kalenderjahr ist vom Vermieter bis zum 30.06. jeden Kalenderjahres an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen. Des Weiteren ist diesen die Belegeinsicht zu gewähren.Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 383010