Mietzinsminderung

Der Anspruch auf Zinsminderung beginnt mit der Unbrauchbarkeit bzw der Einschränkung der Brauchbarkeit und endet mit der Behebung des Mangels.

  • Geltendmachung des Mietzinsminderungsanspruchs

    Muster für ein Schreiben betreffend Geltendmachung eines Mietzinsminderungsanspruchs (eingeschränkte Benutzbarkeit durch einen Wasserrohrbruch).
    Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822563
  • Mietzinsminderung

    Der Vermieter ist zur Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter für die Dauer der Unbrauchbarkeit das Recht auf Mietzinsminderung.
    WEKA (red) - Albert Scherzer - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 268984